Der 59-jährige Kandidat hatte per E-Mail die Absage erhalten mit der Begründung, dass er zu alt sei. Der Mann zog gegen die Entscheidung vor Gericht und bekam Recht. Der Unternehmer muss ihm jetzt eine Entschädigung von 25.000 Euro zahlen. Außerdem droht ihm ein Zwangsgeld von 1.000 Euro für jeden weiteren Fall von Altersdiskriminierung.
vrt/jp