Die Richter hatten die Steuer vor einigen Monaten schon im Grundsatz für nicht verfassungskonform erklärt und damit der Position der Föderalregierung und indirekt auch den Unternehmen Proximus, Mobistar und Base Recht gegeben. Die Telekom-Firmen führen bereits seit Jahren einen Streit gegen die Besteuerung der Masten durch die Gemeinden in der Wallonie.
Unter Hinweis auf die Tatsache, dass die Steuer bereits im Vorjahr nicht mehr erhoben oder gezahlt worden sei, urteilten die Verfassungsrichter, dass die komplette Annullierung für die öffentliche Hand keine Auswirkungen habe.
belga/rkr