Der Rechtssache lag ein Vertrag mit einer Catering-Firma über die Lieferung von 750 Schulmenüs zu Grunde. Als die Nachfrage auf 450 fiel, wurde der Verdienstausfall mit falschen Rechnungen kompensiert. Weil Van Cauwenberghe zweimal mit dem Firmenchef speisen war, war er in den Verdacht geraten, den Deal eingefädelt zu haben.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Daten nicht übereinstimmten, und dass es keinerlei Anzeichen gebe, dass Van Cauwenberghe interveniert habe.
Der Schulschöffe und ein städtischer Mitarbeiter wurden schuldig befunden, falsche Angaben bei den Bestellungen gemacht zu haben. Sie kamen in den Genuss der Aussetzung des Urteilsspruchs, verbunden mit einer Bewährung von einem Jahr.
b fs - Bild: belga
Solch ein Urteil war zu erwarten! Man kennt sich doch!!
Genauso, wie solch ein Kommentar auch zu erwarten war... Wie Sie sagen, "man kennt sich".
In der Tat, kaum erstaunlich, daß Sie, wie immer, Herr H., über andere Kommentatoren herfallen, und dabei nichts außer Bosheit mitteilen, verteilen: "Man kennt Sie"!
Wo ist denn bitte die "Bosheit"?