Bei der vereinfachten Steuererklärung hat das Finanzamt bereits alle Daten eingetragen. Die betroffenen Bürger, die das ausgefüllte Formular durch ein Versehen der Finanzverwaltung nicht erhalten haben, müssen dennoch eine Steuererklärung abgeben.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, soll allerdings nicht mit Sanktionen belegt werden. Der Fiskus berechnet die Steuerschuld dann anhand der Daten, die ihm bekannt sind.
vrt/sh - Illustrationsbild: Jonas Hamers (belga)