Im Jahr 2011 hatte die Leitung des katholischen Seniorenheims dem Arzt, der die Sterbehilfe vornehmen wollte, den Zutritt verweigert. Die Familie der Frau, die an Krebs im Endstadium litt, hatte im Vorfeld alle Formalitäten zur Durchführung der Euthanasie korrekt erledigt.
Nach der Weigerung des Heims entschloss sich die Familie, die 74-Jährige nach Hause zu holen, um dort die Sterbehilfe durchführen zu können. Die Familie wirft der Heimleitung vor, dadurch habe die Schwerkranke zusätzlich physisch und psychisch leiden müssen.
Mit dem Urteil wird am 29. Juni gerechnet.
belga/vrt/est - Bild: Laurie Dieffembacq/Belga