Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit den verschärften Maßnahmen im Kampf gegen Terrorismus. Kriminelle und Terroristen nutzen Prepaid-Karten, weil ihrer Anrufe dann nicht zurückverfolgt werden können.
Bisher sind die Mobilfunkanbieter nur dazu verpflichtet, die persönlichen Angaben der Besitzer von SIM-Karten zu behalten, die einen Vertrag abgeschlossen haben. Künftig soll das auch für Kunden der Fall sein, die eine Prepaid-Karte kaufen.
In der Praxis soll es dann so aussehen, dass der Nutzer sich erst identizieren muss - mit einem Scan oder einer Kopie seines Personalausweises - ehe die Telefonkarte aktiviert wird. Bei Karten, die bereits im Umlauf sind, haben die Besitzer sechs Monate Zeit, um den Mobilfunkanbietern ihre persönlichen Angaben durchzugeben.
Es wird damit gerechnet, dass die neue Regelung Ende des Jahres - nach dem das Gesetz durch das Parlament gutgeheißen wird - in Kraft treten kann.
vrt/est - Jonas Hamers (belga)