Unter den Ministern der ausscheidenden Föderalregierung gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Frühpensionsregelung bei Carrefour.
Vor allem die Liberalen sehen den Vorruhestand mit 52 Jahren kritisch. Am Rande der wöchentlichen Ministerratssitzung erklärte Didier Reynders (MR), ein Privatunternehmen, das Gewinne verbuche, müsse die Kosten für eine Sanierung selbst tragen und nicht die Allgemeinheit damit belasten.
Laurette Onkelinx (PS) und Joëlle Milquet (cdH) dagegen sind für die Frühpensionsregelung.
Milquet erklärte vor Journalisten, es habe schließlich noch viel schlimmer kommen können, zum Beispiel wenn Carrefour Belgien ganz verlassen hätte. Außerdem gebe es staatliche Programme, um den Betroffenen einen neuen Arbeitsplatz zu vermitteln.
Kosten von 100 Millionen Euro?
Milquet erklärte den Standaard-Zeitungsbericht als falsch. Die Kosten des sozialen Begleitplans beliefen sich auf höchstens zehn Millionen Euro pro Jahr.
Die flämische Zeitung "De Staandard" schreibt heute, dass der soziale Begleitplan für das Personal der Warenhauskette Carrefour das Nationale Arbeitsamt 100 Millionen Euro kosten könnte.
Das Blatt hat ausgerechnet, dass knapp 1.000 Beschäftigte, die im Zuge der Umstrukturierung ihren Job verlieren, das Angebot der Frühpensionierung mit 52 in Anspruch nehmen werden.
Über einen Zeitraum von zehn Jahren würde dann jeder von ihnen monatlich 1.150 Euro beziehen.
Abstimmung nächste Woche
Die Belegschaft von Carrefour wird nächste Woche über das Vorabkommen abstimmen, das Gewerkschaften und Direktion gestern nach einer Marathon-Sitzung getroffen hatten.
Zwölf Supermärkte, die bisher von der Schließung bedroht waren, bleiben doch geöffnet. Es handelt sich um fünf Hypermärkte und sieben Warenhäuser. Für 16 Geschäfte, darunter Eupen, ist das Aus endgültig.
Laut Vorabkommen übernimmt die belgische Gruppe Mestdagh 16 Kaufhäuser in der Wallonie und Brüssel. Ursprünglich war von 20 Filialen die Rede.
Carrefour baut insgesamt knapp 1.100 Arbeitsplätze ab. Die Betroffenen erhalten eine Abfindung, Beschäftigte über 52 Jahre können in Frühpension gehen. Das Vorabkommen sieht dazu weitere Sparmaßnahmen und mehrjährige Arbeitsplatzgarantien vor.
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