Nach Einschätzung des Staatsrates kann der Vertrag über die Laufzeitverlängerung der Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 erst in Kraft treten, wenn die EU-Kommission zu dem Schluss kommt, dass es sich dabei nicht um eine Form der staatlichen Subventionierung handelt, die gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt. Das entschied der Staatsrat am 25. April, wie die Zeitung L'Echo schreibt. Das Urteil ist allerdings rechtlich nicht bindend.
Im Februar hatte die EU-Kommission der Föderalregierung einen Katalog mit 18 Fragen über das Gesetz zur Laufzeitverlängerung und den Vertrag dazu mit Electrabel zugestellt. Die föderale Energieministerin Marie-Christine Marghem hatte darauf geantwortet, dass ihrer Ansicht nach kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt. Die Entscheidung der EU-Kommission steht noch aus.
Ecolo-Groen: Doel1 und 2 nicht erdbebensicher
Ecolo-Groen fordert Energieministerin Marie-Christine Marghem erneut auf, Doel 1 und Doel 2 zu schließen. Die beiden AKW würden nicht die aktuellen Erdbebenschutz-Kriterien erfüllen. Das sei zudem ersichtlich aus Dokumenten der Aufsichtsbehörde, die entsprechende Arbeiten bis 2025 plane, was dem Abschaltdatum entspreche.
Die Ecolo-Groen-Sprecher wiesen auch darauf hin, dass Europa noch keine Zustimmung zum Abkommen mit Engie-Electrabel gegeben habe.
belga/rtbf/vrt/fs/sh - Bild: Eric Lalmand/BELGA