Unter anderem die Christliche Krankenkasse und der Verband der häuslichen Pflegedienste haben dagegen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Das berichtet die Zeitung "Le Soir".
Die Kläger unterstützen zwar die Einführung einer Frauenquote, kritisieren aber, dass das Dekret Ausnahmen vorsieht. Organisationen, die von der öffentlichen Hand verwaltet werden, müssen die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen.
Das Dekret stammt aus dem Jahr 2014. Der Verfassungsgerichtshof hatte eine ähnliche Klage im Oktober 2015 verworfen.
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