Das Unternehmen hatte zuvor erklärt, dass es einen gesetzlichen Mindestpreis für Tabak als nicht vereinbar mit den EU-Richtlinien zum freien Handel betrachte. Jetzt hat die EU erklärt, dass Nationalstaaten durchaus einen gesetzlichen Mindestpreis für Tabak festlegen könnten.
Nun droht Colruyt ein Bußgeld wegen unerlaubter Tabak-Werbung.
vrt/okr