Mehrere Zeitungen berichten, dass sich der Anwalt nur dann zu den Attentaten in Paris äußern darf, wenn er dafür die ausdrückliche Erlaubnis des Vorsitzenden der Anwaltskammer erhalten hat. Bei einem Verstoß gegen das Verbot droht ihm ein Disziplinarverfahren.
Auch den Anwälten von anderen Verdächtigen ist nicht erlaubt, mit der Presse zu reden.
belga/rtbf/est