Bislang kümmerte sich das Staatliche Pensionsamt um die Berechnung und Auszahlung von Arbeitnehmern aus dem Privatsektor. Das Pensionsamt für den Staatsdienst war für ernannte Beamte zuständig. Weiter eigenständig bleibt das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige.
belga/jp