Dazu zählen unter anderem Hausdurchsuchungen zu jeder Tages- und Nachtzeit, mehr Befugnisse für Ermittlungsbehörden beim Abfangen digitaler Kommunikation oder das Zusammenführen von Datenbanken mit Terrorverdächtigen.
Der Ausschuss befasst sich seit den Anschlägen von Paris am 13. November mit neuen Maßnahmen, ist bislang aber zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen.
Einige vorgeschlagene Maßnahmen müssen besonders hohe Hürden überwinden. Sollen die Behörden eine Person künftig statt 24 Stunden sogar 72 Stunden ohne Richterbeschluss festnehmen dürfen, so ist eine Verfassungsänderung nötig. Dazu braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.
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