Sollte ein Zug innerhalb eines halben Jahres 25 Mal eine Viertelstunde Verspätung haben, erhält der Reisende 10% seiner Fahrschein-Kosten bzw. seines Abonnements zurückerstattet. Wer zwei Stunden auf seinen Zug warten muss, dem zahlt die Bahn die Hälfte des Ticket-Preises zurück. Angekündigte Streiks sowie Gleisarbeiten können als Verspätung nicht geltend gemacht werden. Die Reisenden müssen den Antrag auf Entschädigung selbst stellen.
SNCB will Kunden für Verspätungen entschädigen
Die Bahn will ihre Kunden ab September für Verspätungen entschädigen.