Klassische Versicherungen wie eine Lebensversicherung, Brand- oder Autoversicherungen deckten auch Schäden infolge von Terroranschlägen ab.
Opfer sollen sich bei ihren Versicherungen erkundigen, ob sie einen Anspruch geltend machen können.
vrt/okr
Opfer von Terroranschlägen sind oftmals versichert. Das meldet der Versicherungsverband Assuralia. Vielfach wüssten die Betroffen aber gar nicht, dass sie Anspruch auf Entschädigungen haben.
Klassische Versicherungen wie eine Lebensversicherung, Brand- oder Autoversicherungen deckten auch Schäden infolge von Terroranschlägen ab.
Opfer sollen sich bei ihren Versicherungen erkundigen, ob sie einen Anspruch geltend machen können.
vrt/okr