Geens erklärte, die neuen Regeln seien vergleichbar mit dem Abhören von Telefongesprächen bei Verdächtigen. Im Internetzeitalter müssten Ermittlungsbehörden auch Zugang zu digitalen Kommunikationsinhalten haben, wenn es darum geht, Straftaten aufzudecken, so Geens.
Jeder einzelne Fall eines heimlichen Abhörens von digitalen Kommunikationsinhalten werde weiter unter Richtervorbehalt stehen.
vrt/okr - Illustrationsbild: Jonas Hamers (belga)