So wollen die Gewerkschaften weiterhin keine Einschränkung im Streikrecht hinnehmen. Arbeitgeber hatten dazu ein Verbot von Streikposten oder Straßenblockaden ins Gespräch gebracht. Auch sollten Gewerkschaften für Schäden aufkommen, die ihre Mitglieder im Zuge eines Streiks anrichten.
Bislang gilt ein Gentleman's Agreement aus dem Jahr 2002, das den Umgang mit Streiks regelt.
Arbeitgeber kritisieren, dass sich die Gewerkschaften weigerten, Verantwortung für die Folgen von Streiks zu übernehmen. Weil sich Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht auf eine Reform der Regeln einigen können, wird sich nun die Regierung des Problems annehmen müssen.
rtbf/vrt/okr - Illustrationsbild: Nicolas Lambert (belga)