Bislang konnte Mobbing nur im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht oder in Verbindung mit einer anderen Straftat - beispielsweise fahrlässiger Körperverletzung - vor Gericht geltend gemacht werden.
belga/dop
Mobbing gilt allgemein künftig als Straftat. Die Kammer hat am Donnerstag einstimmig einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen.
Bislang konnte Mobbing nur im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht oder in Verbindung mit einer anderen Straftat - beispielsweise fahrlässiger Körperverletzung - vor Gericht geltend gemacht werden.
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