Zuvor war seine Haft automatisch um drei Monate verlängert worden. Dies widerspricht in den Augen seiner Anwälte der aktuellen Rechtsgrundlage. Durch eine Gesetzesreform müssen Verdächtige seit dem 29. Februar nun jeden Monat von der Ratskammer angehört werden. Zuvor war dies nur alle drei Monate der Fall.
Die automatische Haftverlängerung Nemmouches sei demnach nicht rechtens, argumentieren die Anwälte. Gegen das Urteil der Brüsseler Ratskammer kann die Verteidigung noch Einspruch erheben.
Mehdi Nemmouche wird verdächtigt, für den Anschlag auf das Jüdische Museum in Brüssel verantwortlich zu sein. Dabei starben im Mai 2014 vier Menschen.
rtbf/dop - Bild: Benoit Peyrucq (afp)