Wie eine Verfolgungsjagd aus einem amerikanischen Actionfilm: Die spektakulären Bilder geisterten seinerzeit durch alle Sozialen Netzwerke. Erstmal sieht man nur einen völlig banalen Überholvorgang auf einer Autobahn, gefilmt aus der Windschutzscheibe heraus. Dann, während sich der Wagen wieder rechts einordnen will, wird er plötzlich rechts überholt, von einem schwarzen BMW. Schon da kommt es um ein Haar zum Zusammenstoß.
"Ich glaub', ich spinne!", sagt sich in dem Moment Chris Verhaegen, der die Bilder später ins Netz gestellt hat. Er hat Lichtzeichen gemacht, um anzuzeigen: So geht das nicht! "Daraufhin ist der BMW-Fahrer dann aber völlig durchgedreht", sagte Verhaegen in der VRT.
Der schwarze BMW setzt sich vor den Lieferwagen von Chris Verhaegen und tritt voll auf die Bremse. Verhaegen kann so gerade noch ausweichen. Dann wieder eine Vollbremsung, und nochmal. Ob er nun abfahren musste oder nicht, Verhaegen verlässt jedenfalls bei erster Gelegenheit die Autobahn. Der BMW braust davon. In Flandern ist er seither als der "Pirat der E314" bekannt.
Solche Szenen, wenn vielleicht auch nicht so krass, die haben viele schon erlebt. Aber dass es in diesem Fall davon Bilder gibt, das ist der Dashcam zu verdanken, die Chris Verhaegen auf seinem Armaturenbrett angebracht hatte. Mit diesen Video-Bildern bewaffnet ging Chris zur Polizei und erstattete Anzeige. Bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft gingen in der Folge noch weitere Klagen ein, insbesondere, nachdem Verhaegen den Film in diversen Sozialen Netzwerken gepostet hatte.
Der "Pirat der E314" war wohl schon häufiger durch extrem aggressive Fahrweise aufgefallen, wie auch Annemie Vanroy, Sprecherin des Strafgerichts von Löwen erklärte: Viele hätten das Fahrzeug erkannt, auch anhand des Kennzeichens. Außerdem habe es auch registrierte Anrufe gegeben, die bei der Polizei eingegangen seien, die beweisen, dass es sich wohl um dasselbe Fahrzeug gehandelt habe.
Dashcam-Bilder erlaubt
Im Zentrum des Prozesses standen aber die Dashcam-Bilder. Die Verteidigung hatte zunächst geltend gemacht, dass solche Bilder ihrer Ansicht nach vor Gericht nicht verwendet werden dürften. Der Richter sah das aber anders. Er urteilte, dass hier gegen kein Gesetz verstoßen worden sei - weder gegen die Datenschutzrichtlinien, noch gegen die Regelung der Überwachungskameras.
"Davon abgesehen: In solchen Fällen ist man quasi auf Videobilder angewiesen, um sich eben ein Bild zu machen und auch Vorfälle wirklich zu beweisen", sagt Gerichtssprecherin Annemie Vanroy. "Gerade auf der Autobahn geht alles meist so schnell, dass sich ja niemand ein Kennzeichen merken oder im Nachhinein den Fahrer beschreiben kann.
Schuldig in elf Fällen, lautete jedenfalls das Urteil. Und bei der Verkündung des Strafmaßes wurde es für den 51-jährigen Curd V. dann richtig ungemütlich: 18 Monate Haft. Ohne Bewährung. Versicherungsgesellschaften und auch das belgische Institut für Straßenverkehrssicherheit begrüßten das Urteil.
Roger Pint - Bild: VRT
Als ich dies gestern im Radio hoerte, konnte ich es kaum glauben. Es gibt sie tatsaechlich noch, die Gerechtigkeit. Vor Weihnachten haette mich dieser Wahnsinnige auf der A40 vor dem Bruesseler Ring fast in Grab gebracht. Zuerst Lichthupe und draengeln, als ich ihn vorbei liess und meinerseits die Lichhupe beaetigte, setzten nicht enden wollende spektakulaere Bremsmanöver ein. Letztendlich konnte ich mich nur unmittelbar hinter einen Bus in Schutz bringen und ebenfalls in eine Ausfahrt retten. Sich in dieser lebensbedrohlichen Situation, das Kennzeichen zu merken, dazu blieb keine Zeit aber der Gedanke daran wirkt bis heute nach. Danke, liebe Richterin in Löwen, für Ihren Mut Gerechtigkeit walten zu lassen und Mitbuerger zu schuetzen.