Im Zuge des neuen Waffengesetzes hatte es eine Amnestiefrist gegeben. Besitzer nicht registrierter Waffen konnten diese entweder ins Zentrale Waffenregister eintragen lassen oder zur Vernichtung abgeben.
Im föderalen Regierungsabkommen ist eine weitere Amnestieperiode vorgesehen, um die Zahl der noch "vermissten" Waffen zu reduzieren. Justizminister Koen Geens hatte bereits letztes Jahr angekündigt, dass die Verwaltung an entsprechenden Textvorlagen arbeite.
belga/mh - Illustrationsbild: Guy Mossay (belga)