Sie haben maximal 50 Personalmitglieder und verfügen über maximal 6,25 Millionen Euro an außerordentlichen Einnahmen. Zumeist handelt es sich um Sportklubs, Studentenvereinigungen oder Kulturvereinigungen. Künftig müssen sie nur noch die Buchführung ihrer Geldkasse in Ordnung haben. Rechnungen oder Provisionen müssen darin nicht mehr vermerkt werden. Der entsprechende Königliche Erlass wird demnächst im Belgischen Staatsblatt erscheinen.
Demnächst Erleichterungen für kleiner V.o.E.
Justizministerin Onkelinx hat die Buchhaltungsvorschriften für die sogenannten kleinen Vereinigungen ohne Erwerbszweck gelockert. Rund 80 Prozent aller V.o.E.'s im Lande gehören zu dieser Kategorie.