Am Donnerstag tritt ein bilaterales Abkommen zwischen Belgien und den Niederlanden in Kraft, das die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern erleichtert. So können belgische Autofahrer, die in den Niederlanden einen Verstoß begangen haben, künftig in Belgien einen Strafzettel bekommen. Das ist auch umgekehrt möglich.
Diese Regelung galt bisher nur bei schweren Verstößen, wie beispielsweise Alkohol am Steuer, Fahren ohne Sicherheitsgurt oder Geschwindigkeitsübertretungen. Das bilaterale Abkommen erweitert das grenzüberschreitende Eintreiben von Bußgeldern jetzt aber auch auf kleinere Verstöße wie zum Beispiel das wiederholte Parken ohne die Zahlung von Parkgebühren.
Ein ähnliches Abkommen besteht auch zwischen Belgien und Frankreich.
belga/sh - Archivbild: Eric Vidal/BELGA