Eine wichtige Neuregelung betrifft die Untersuchungshaft. Bisher verlängerte sich die U-Haft durch Beschluss der Ratskammer jeweils um einen Monat. Unter gewissen Voraussetzungen beträgt diese Frist jetzt zwei Monate. Kritiker befürchten, dass dadurch die Überbevölkerung in den belgischen Haftanstalten noch verschärft wird.
Auch aus den Reihen der Rechtsanwälte wird Kritik laut: Sie bemängeln, dass sich damit die Chancen für Untersuchungshäftlinge verringern, wieder auf freien Fuß zu kommen.
Eine weitere Reform betrifft die Zuständigkeit bei Kapitalverbrechen. Bisher wurden die schwersten Verbrechen vor einem Geschworenengericht verhandelt. In Zukunft können sie auch von Strafgerichten verhandelt und mit Höchststrafen von bis zu 40 Jahren belegt werden.
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