Auf dem Tisch lag das sogenannte Gentlemen’s Agreement, eine "Einigung unter Ehrenmännern": Die praktische Umsetzung des Streikrechts beruht nämlich im Wesentlichen auf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Hier geht es also um die Frage, was darf und was nicht darf. Die Frage wurde im Oktober vergangenen Jahres akut, als FGTB-Gewerkschafter in Lüttich die Autobahn blockiert hatten.
Genau solche Aktionen sollten in Zukunft etwa verboten sein, forderten die Arbeitgeber, ebenso wie die Abriegelung ganzer Industriezonen. Es sei nun mal so, dass das Streikrecht da aufhöre, wo die Rechte und Freiheiten der Nicht-Streikenden anfingen. Deswegen verlangten die Arbeitgeber, dass künftig auch Aktionen untersagt werden, wie die Geiselnahme der Unternehmensleitung oder Streikposten, die die Blockade mit Gewalt durchsetzen. Und hier stelle sich auch die Frage nach der juristischen Haftbarkeit der Gewerkschaften.
Eben den Gewerkschaften ging das alles viel zu weit. Die Forderungen der Arbeitgeber liefen darauf hinaus, dass die Arbeitnehmer ihre Rechte nicht mehr wahrnehmen könnten, hieß es. Beide Seiten werfen sich also gegenseitig vor, bei ihren Maximalforderungen geblieben zu sein.
Arbeitsminister Kris Peeters kündigte an, in Kürze mit beiden Seite getrennt zusammenzutreffen, um Kompromisslinien auszuloten.
Roger Pint - Bild: Thierry Roge/BELGA