Im Zentrum der Beratungen steht die Frage, ob das Gesetz überarbeitet werden muss mit Blick auf Menschen, die psychische Leiden als Grund für ihren Sterbewunsch nennen. Kritiker fordern eine Überarbeitung des Gesetzes. Der Begriff "psychisches Leiden" müsse dabei genauer definiert werden.
Mehrere strittige Fälle hatten in den letzten Monaten die Debatte um das Thema Euthanasie wieder angefacht.
Erst Anfang des Monats war der Fall einer 38-jährigen Frau bekanntgeworden, die wegen Depressionen aktive Sterbehilfe in Anspruch genommen hat. Die Angehörigen der Frau haben die Ärzte anschließend wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht verklagt.
Der Komitee fûr Bioethik hat eine rein beratende Funktion und soll Empfehlungen an die Adresse der Politiker aussprechen.
rtbf/sh - Illustrationsbild: Sebastien Bozon (afp)