In Antwerpen verklagt das Öffentliche Sozialhilfezentrum das föderale Asylbüro Fedasil. Grund ist, dass sich die Behörde weigert, die Hotelkosten zu übernehmen, die für die Unterbringung zweier Flüchtlingsfamilien angefallen waren.
Das ÖSHZ war auf das Hotel ausgewichen, weil in den staatlichen Einrichtungen kein Platz mehr frei war. Es geht um Kosten in Höhe von 12.000 Euro.
Fedasil verweigert die Zahlung mit der Begründung, das Antwerpener ÖSHZ habe mit der Unterbringung eigenmächtig gehandelt.
belga