Grund dafür ist sein Verbot von Schächten ohne Betäubung in Räumen, die nur vorübergehend dazu genutzt werden. Dieses Verbot hatte Ben Weyts durchgesetzt und sich auf die europäische Gesetzgebung berufen.
Die muslimischen Organisationen fordern, dass das Verbot wieder rückgängig gemacht wird und verlangen auch die Zahlung eines Schadenersatzes, unter anderem, weil durch das Verbot der Ruf der muslimischen Gemeinschaft Schaden genommen habe.
Eine erste Klage von muslimischen Organisationen gegen Weyts war im September letzten Jahres abgewiesen worden.
belga/est - Bild: Filip De Smet (belga)