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Geens prüft Aussetzung des Urteilsspruchs

07.02.201615:15
Justizminister Geens (CD&V)

Nach einer umstrittenen Entscheidung im Fall einer Vergewaltigung gibt es Überlegungen, die "Aussetzung des Urteilsspruchs" einzuschränken. Das sagte Justizminister Geens in der VRT-Sendung "De zevende dag".

Bei dieser Formel bei Strafprozessen fällt der Richter ein Urteil. Das Urteil wird aber nicht ausgesprochen, um dem Verurteilten einen Eintrag ins Strafregister zu ersparen. Der Gesetzgeber hatte diese Formel eingeführt, weil er sich eine erzieherische Wirkung davon verspricht, dass sich ein Angeklagter vor Gericht verantworten und dann bewähren muss. Dafür muss der Angeklagte bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Justizminister Koen Geens machte diese Ankündigung am Sonntag in der VRT-Sendung "De zevende dag". Der Anlass: In Gent hatte ein Strafrichter einen Radiomoderator der Vergewaltigung eines weiblichen Fans für schuldig befunden, den Urteilsspruch aber ausgesetzt, mit der Begründung, der junge Mann habe die Annäherungsversuche der Frau falsch verstanden. Dieses Urteil hatte Unverständnis und auch Empörung ausgelöst, unter anderem von Frauenverbänden.

Geens sagte jetzt, er werde vorschlagen, dass sich die Justizkommission in der Kammer mit der Frage beschäftigen soll, ob diese Formel für bestimmte Straftaten, wie etwa Vergewaltigung dem Ermessensspielraum des Richters entzogen werden sollte.

belga/vrt/fs/km - Foto: Nicolas Maeterlinck (belga)

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