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Geschenkter Urlaub für Kollegen in Notlage

03.02.201618:16
CDH-Abgeordnete Vanessa Matz
CDH-Abgeordnete Vanessa Matz

Es klingt auf den ersten Blick vielleicht ein bisschen kurios: Die MR und die CDH wollen die Möglichkeit schaffen, dass man einem Kollegen Urlaubstage "schenken" kann - allerdings haben die Initiatoren hier nur ganz spezielle Situationen im Blick.

"Urlaubstage verschenken? Wer würde denn so etwas machen!", mag man sich vielleicht im ersten Moment sagen. Bis man sich einmal genauer mit der Thematik auseinandersetzt... Nach der MR hat jetzt jedenfalls auch die CDH einen Gesetzesvorschlag hinterlegt, der genau diese Möglichkeit vorsieht, eben, dass man einem Kollegen einen oder mehrere Urlaubstage überlässt.

Und die Autoren haben da ganz spezielle Situationen vor Augen: Momente, in denen sich ein Leben schlagartig und dramatisch verändert, Schicksalsschläge, die über einen hereinbrechen; nichts ist mehr wie vorher. Und da brauche der Betroffene eben manchmal Zeit, sagte die CDH-Parlamentarierin Vanessa Matz, Zeit, um sein Leben neu zu ordnen, Zeit manchmal auch, um Trauer zu verarbeiten. Diese Zeit, die muss man freischaufeln. Und künftig soll's eben möglich sein, dass die Belegschaft eines Unternehmens dem betroffenen Kollegen dabei hilft, indem man ihm Urlaubstage überlässt.

Das ist im Moment laut Gesetz nämlich nicht möglich. Laut einer Entscheidung des Kassationshofes ist es einem Arbeitnehmer nicht erlaubt, Jahresurlaub abzutreten, auf den man gesetzlich Anrecht hat.

MR und CDH haben beide zunächst einen konkreten Fall im Blick: ein krankes Kind, das häusliche Pflege braucht. Für die CDH müssen aber darüber hinaus noch drei weitere Eventualitäten in Betracht gezogen werden nämlich: der Tod des Lebenspartners bzw. der eines Kindes, und: die Betreuung eines Angehörigen in der Palliativpflege.

Nun gibt es ja für solche Fälle auch den sogenannten "Zeitkredit". Diese Regelung gibt ja auch einem Mitarbeiter die Möglichkeit, in einer schwierigen Situation eine Auszeit zu nehmen. "Stimmt!", sagt Vanessa Matz; allerdings gebe es da zwei Einschränkungen. Erstens: solche Formeln gehen zu Lasten der Sozialen Sicherheit, also der Allgemeinheit. Und zweitens: Zeitkredit sei nunmal mit empfindlichen Lohneinbußen verbunden. "Wir hingegen wollen innerbetriebliche Solidarität fördern und zugleich die finanziellen Verluste für den Betreffenden auf ein Mindestmaß reduzieren", sagt die CDH-Parlamentarierin.

Hinzu kommt, sagen die Autoren des Gesetzesvorschlags auch in der Zeitung Le Soir: Irgendwann sind die Grenzen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten erreicht und am Ende läuft der Mitarbeiter gar Gefahr, aus diesem Grund seinen Job zu verlieren...

Genau hier haken aber die Gewerkschaften ein: "Es sei doch nicht der kleine Arbeiter oder Angestellte, der am Ende die gesellschaftlichen Probleme lösen müsse", sagen CSC und FGTB in Le Soir. Hier solle vielmehr der Staat seine Verantwortung übernehmen, genauer gesagt die Soziale Sicherheit.

Beide Möglichkeiten könnten sich doch perfekt ergänzen, erwidert Vanessa Matz. Und, nur zur Verdeutlichung: Hier gehe es ja um einen "freiwilligen Akt". Man wolle bestimmt niemanden zwingen, einen Teil seines Urlaubs abzuknapsen. Was ihrer Partei wichtig sei, so sagt die CDH-Abgeordnete, das sei eben diese "innerbetriebliche Solidarität", dass die Kollegenschaft eben einen der Ihren unterstützt. Das sei zweifellos gut für das Betriebsklima. Also doppelte Solidarität; erstmal durch die Allgemeinheit über die Soziale Sicherheit und dann eben durch die konkrete Hilfestellung von den Kollegen...

Die Idee mag revolutionär anmuten, doch neu ist sie dafür nicht. In Frankreich gibt es bereits eine solche Regelung, allerdings nur für den Fall, in dem ein Kind häuslicher Pflege bedarf. Und nach Ansicht von Beobachtern stehen die Chancen nicht schlecht, dass Belgien da in der einen oder anderen Form bald nachziehen wird.

Erstens hat mit der MR schließlich auch eine Mehrheitspartei einen entsprechenden Text eingereicht und zudem hat auch schon Vize-Premier und Arbeitsminister Kris Peeters Zustimmung signalisiert. Der zuständige Kammerausschuss wird wohl schon ab Anfang März über die Thematik beraten...

Roger Pint - Archivbild: Thierry Roge (belga)

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