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Etappensieg für Delphine Boël

03.02.201617:50
Delphine Boël
Delphine Boël (Bild: Nicolas Maeterlinck/BELGA)

Delphine Boël im Zusammenhang mit ihrer Vaterschaftsklage gegen König Albert II vor Gericht einen wichtigen Etappensieg erzielen können. Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch geurteilt, dass die Prozedur vor dem Brüsseler Gericht Erster Instanz doch zulässig ist.

1999 kam's ans Licht: Ein Journalist enthüllt in einem Buch, dass Delphine Boël die uneheliche Tochter von König Albert sein soll. Ihre Mutter, die Baronin Sybille de Sélys Longchamps, soll jahrelang eine Affäre mit Albert gehabt haben.

Die Sache landet aber erst 14 Jahre später vor Gericht: Delphine Boël reicht eine Vaterschaftsklage ein und verlangt insbesondere einen DNA-Test. Das Brüsseler Gericht Erster Instanz stößt dabei aber schnell an Grenzen: In seinen Augen verstoßen einige Gesetze, die von den verschiedenen Parteien ins Feld geführt worden waren, gegen die Verfassung.

2014 wendet sich das Gericht also an den Verfassungsgerichtshof, und zwar genau gesagt in Form von zwei Vorabentscheidungsfragen. Heißt konkret: Bevor der Verfassungsgerichtshof hier nicht geurteilt hat, kann die Prozedur nicht weitergehen.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes liegt jetzt also vor. Und, grob zusammengefasst, gibt es demnach nichts, was die Weiterführung der Prozedur verhindern würde, sprich: Die Klage ist zulässig. Delphine Boël reagierte in der RTBF erleichtert: "Es gibt noch eine Gerechtigkeit". Die inzwischen 48-jährige Delphine Boël werde "jetzt erst recht" die Prozedur weiter vorantreiben, sagte ihr Rechtsbeistand.

Da König Albert nicht mehr im Amt ist, kommt er auch nicht mehr in den Genuss der entsprechenden Immunität. Die Rechtsbeistände von König Albert betonten ihrerseits, dass die Klage jetzt lediglich für "zulässig" erklärt worden sei; jetzt müsse aber immer noch erst das Gericht entscheiden, ob sie auch begründet ist...

Roger Pint - Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)

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