Was ist am Abend des 5. Januar genau passiert? Fakt ist: Die Brüsseler Schwurgerichtspräsidentin Karin Gérard wird mit erheblichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert: gebrochene Nase, Gehirnerschütterung, aufgeplatzte Lippe. Sie selbst zeigt einen Raubüberfall an: Drei Männer hätten sie überwältigt, verprügelt und dann ihren Schmuck gestohlen. Die Brüsseler Staatsanwaltschaft untersucht den Fall.
Drei Wochen später dann aber der Paukenschlag: Eine Sprecherin erklärt, dass es bislang "keine materiellen Beweise gebe, die die Aussagen von Frau Gérard bestätigen würden". Auch die Bilder einer Überwachungskamera zeigten keine Hinweise auf einen möglichen Überfall.
Jetzt wurde in dieser Sache die Generalstaatsanwaltschaft eingeschaltet. Und die untersucht ausdrücklich den Verdacht, wonach Karin Gérard falsche Angaben gemacht haben könnte.
Die Rechtsbeistände der Richterin reagieren empört. Genau in dem Moment, wo ein Untersuchungsrichter seine Arbeit aufnehmen will, mische sich die Generalstaatsanwaltschaft in den Fall ein. Zu allem Überfluss sei ihr bislang Akteneinsicht verwehrt worden, würden also ihre Rechte missachtet. Ihre Mandantin sei zweifelsohne das Opfer einer Hetzjagd, sagen die Anwälte.
Roger Pint - Bild: Virginie Lefour/BELGA