Das Opfer der Säureattacke hatte gefordert, den Mann an ein Geschworenengericht zu überstellen, wo er mit einer höheren Freiheitsstrafe rechnen müsste.
Der mutmaßliche Täter wird wegen Mordversuchs, Erpressung und versuchter Erpressung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wollte den Mann wegen Folterung vor ein Strafgericht bringen.
Gegen den Beschluss der Ratskammer kann die Verteidigung in Berufung gehen.
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