Sie waren im Sommer 2000 von Aktivisten der Tierschutzverbände GAIA und Animeaux en péril bei der Misshandlung von Tieren gefilmt worden. Das Brüsseler Strafgericht hatte im Januar 2002 entschieden, dass die Videoaufnahmen nicht als Beweismaterial zugelassen werden und hatte die Tierhändler deshalb freigesprochen. Die Tierschützer gingen jedoch in Berufung.
Prozessbeginn gegen Viehhändler von Anderlecht
Vor dem Brüsseler Berufungsgericht hat am Vormittag der Prozess gegen sieben Viehhändler von Anderlecht begonnen.