Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf und Gebrauch der elektrischen Zigaretten sollen in Kürze in einem Königlichen Erlass festgeschrieben werden. Fest steht, dass die Patronen ein Rauchvolumen von maximal zwei Milliliter haben dürfen. Der Nikotingehalt der zu verdampfenden Flüssigkeit darf höchstens 20 Milligramm pro Milliliter betragen. Der Internetverkauf von E-Zigaretten wird verboten. Auch gilt eine Altersfreigabe ab 16 Jahren, so wie bei allen Tabakprodukten.
rtbf/jp