Marc Vanden Bussche hatte die Nase voll. Der OpenVLD-Bürgermeister von Koksijde war die Zwischenfälle im städtischen Hallenbad leid und wollte die Konsequenzen daraus ziehen. Den Asylbewerbern einen Monat lang den Zutritt zum öffentlichen Schwimmbad verwehren. Soweit kommt es nun aber doch nicht. Nach Protesten aus sämtlichen Ecken sieht der Bürgermeister von seinen Plänen ab. Fordert Fedasil aber auf, die Flüchtlinge im Asylzentrum von Koksijde über die Benimmregeln im Hallenbad aufzuklären – vor allem über den richtigen Umgang mit Frauen.
Unmittelbarer Auslöser war ein Zwischenfall am Samstag. Eine Elfjährige begann plötzlich um Hilfe zu rufen, erklärt Polizeisprecher Nico Paelink. Eine Begleiterin sei auf den Hilferuf der Elfjährigen aufmerksam geworden und habe sofort die Polizei verständigt.
Der 23-järhige irakische Asylbewerber wurde von den Beamten verhört. Ihnen erklärte er, dass er das Mädchen nur aus Versehen berührt habe. Er durfte anschließend wieder in seine Flüchtlingsunterkunft. Staatssekretär Theo Francken (N-VA) ließ ihn am Sonntag allerdings in ein geschlossenes Zentrum bringen.
Nach der Silvesternacht in Köln und den anderen Übergriffen müsse der Staat hart auftreten, wenn Mädchen oder Frauen belästigt werden, findet Francken. Der Polizeibericht zeige, dass von dem Mann eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe und deswegen sei er weggesperrt worden.
In Koksijde ist es nicht der erste Zwischenfall dieser Art. Schon seit Wochen beklagen sich vor allem die Besucherinnen des Hallenbads, sie würden von einigen Asylbewerbern regelrecht „beglotzt“ - bestätigt auch die Polizei.
Die jungen Männer würden nicht zum Schwimmen herkommen, sondern Frauen und Mädchen anstarren und sie belästigen.
Trotzdem haben viele die Pläne des Badeverbots für Asylbewerber als völlig überzogen kritisiert. Auch Staatssekretär Francken findet die Idee diskriminierend. Man könne nicht eine ganze Gruppe bestrafen, nur weil sich einer daneben benommen habe.
Damit der Staat in Zukunft strenger auftreten kann, fordert die N-VA aber gerichtliche Schnellverfahren für sexuelle Straftaten. Bislang dürfen nur Ladendiebe und Hooligans von Schnellgerichten verurteilt werden. Die Möglichkeit sollte auf Sittendelikte ausgedehnt werden, fordert die N-VA-Abgeordnete Sophie De Wit.
Die schnellen Urteile wirkten abschreckend. Außerdem könne der Staat dadurch eine klare Botschaft aussenden: „Gewalt gegen Frauen lassen wir nicht zu“. Und: Die Abschiebeverfahren könnten so beschleunigt werden.
Andere Parteien finden die Idee der Schnellverfahren nicht verkehrt. Allerdings dürften sie nicht nur für Flüchtlinge gelten. Auch Belgier, die sich daneben benehmen, müssten dann schneller bestraft werden – fordert etwa die CD&V.
Alain Kniebs - Bild: Virginie Lefour (belga)