Ab Februar wird das Eintreiben auf elektronischem Weg forciert. Ein Computerprogramm sucht dann automatisch nach dem effizientesten Weg, um den säumigen Betrag zu kassieren. Eine Möglichkeit besteht darin, den Arbeitgeber zu kontaktieren und eine Lohnpfändung in die Wege zu leiten. Möglich ist auch, Bußgelder direkt vom Bankkonto einzutreiben.
Bisher blieb dem Fiskus nur die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen oder den säumigen Betrag mit der Einkommenssteuer zu verrechnen.
belga/vrt/sh