Die Ratskammer von Brüssel hat am Dienstag darüber beraten, vor welchem Gericht sich der Angeklagte im Fall des Säureanschlags von Delhaize verantworten muss.
Bei dem Anschlag wurde am 20. Februar 2015 eine Reinigungskraft der Supermarktkette schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft will, dass sich der Mann wegen Folterei und Erpressung vor einem Strafgericht verantworten muss. Das Opfer, die 53-jährige Marina Tijssen will, dass der Mann wegen Mordversuches vor ein Geschworenengericht gestellt wird.
Der mutmaßliche Täter, der 42-jährige Niederländer Jelle Frenken, wurde wenige Wochen nach der Tat, Anfang März 2015, bei einer Routinekontrolle in Frankreich festgenommen und an Belgien ausgeliefert. Er sitzt seitdem in U-Haft. Psychiater hatten ihn für zurechnungsfähig und damit schuldfähig erklärt.
Die Ratskammer wird am 2. Februar entscheiden, wie die Anklage lautet. Vor einem Strafgericht drohen maximal 15 Jahre Haft, bei einem Schwurgericht sind es 30 Jahre. Drei bis vier Jahre Gefängnis, das wäre zu wenig, sagt Marina Tijssen. Strafgericht oder doch Assisenhof? Die Frage ist noch offen. Der Anwalt von Mariane Tijssen plädiert dafür, den Mann wegen Mordversuchs anzuklagen - dafür wäre das Schwurgericht zuständig.
belga/vrt/rop/sh - Bild: vrt
Hätte der Täter nicht eine Putzfrau, sondern eine(n) Top-Manager(in) von Delhaize "erwischt" und derart verunstaltet, dürfte klar sein, vor welchem Gericht der Prozess stattfinden würde!