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  • 80 Jahre BRF
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Verfassungsgericht kippt Doppelnamen-Regelung

14.01.201618:27
Neugeborenes auf dem Arm der Mutter
Illustrationsbild: Attila Balazs/AFP

In Belgien kann ein Neugeborenes seit 2014 wahlweise den Nachnamen der Mutter, des Vaters oder einen Doppelnamen erhalten. Werden sich die Eltern nicht einig, dann erhält es automatisch den Namen des Vaters. Diesen Umstand finden die Richter diskriminierend und haben das Gesetz gekippt.

Bis 2014 gab es in Belgien keine Wahl. Neugeborene bekamen automatisch den Nachnamen ihres Vaters. Weil das aber die Rechte der Frauen diskriminiert, wurde das Gesetz abgeändert. Seitdem gilt: wahlweise der Nachname der Mutter, des Vaters oder eine Kombination aus beiden.

Können sich die Eltern nicht einigen, greift die alte Regelung und das Baby erhält den Nachnamen seines Vaters. Das gebe den Männern de facto aber ein Vetorecht, befand das Institut für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und zog gemeinsam mit einer Mutter vor den Verfassungsgerichtshof.

Die Richter haben das Problem erkannt und das Gesetz jetzt gekippt. Um nicht noch mehr Verwirrung zu schaffen und im Sinne der Rechtssicherheit hat das Gericht eine Übergangsfrist verordnet: Die Regierung hat nun bis zum Ende des Jahres Zeit, eine neue Regelung auszuarbeiten. Bis dahin bleibt das umstrittene Gesetz in Kraft.

Die Möglichkeit zur freien Namenswahl wird kaum genutzt. Im vergangenen Jahr haben 90 Prozent der Neugeborenen in Belgien den Nachnamen ihres Vaters erhalten und jeweils nur fünf Prozent den Namen der Mutter oder einen Doppelnamen.

Alain Kniebs - Illustrationsbild: Attila Balazs/AFP

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