Damit entfällt auf den deutschen Chemiekonzern der größte Anteil an Steuernachzahlungen nach dem Beschluss der Europäischen Kommission über die Unrechtmäßigkeit der Steuervergünstigungen für Großunternehmen in Belgien.
Dank dieser Sonderkonditionen blieben bis zu 82 Prozent der Gewinne von Großkonzernen steuerfrei. Die EU-Kommission wertet das als Wettbewerbsverzerrung und illegale staatliche Subventionierung. Nach dem Beschluss der Kommission muss Belgien von 35 Unternehmen Steuern nachfordern. Dabei geht es insgesamt um eine Summe von 700 Millionen Euro.
Die Namen der betroffenen Konzerne hat die EU-Kommission nicht veröffentlicht. Laut L'Echo sind aber unter anderem auch AB InBev, British American Tobacco sowie Proximus davon betroffen.
VBO rät Regierung zu Klage
Der belgische Unternehmerverband VBO wehrt sich gegen das Urteil der EU-Kommission, das die Steuervorteile für rechtswidrig erklärt, die Belgien Großunternehmen gewährt. Der Unternehmerverband hat die Föderalregierung aufgefordert, den Beschluss vor den Europäischen Gerichtshof anzufechten.
Der stellvertretende VBO-Präsident, Philippe Lambrecht, verteidigte die steuerlichen Sonderregelungen im flämischen Rundfunk. Dadurch sei Belgien wettbewerbsfähiger geworden. Zudem sei die EU-Kommission bereits 2004 davon in Kenntnis gesetzt worden. Lambrecht äußerte sein Unverständnis darüber, dass man jetzt rückwirkend aktiv werden solle. Die betroffenen Unternehmen würden sicher Schadensersatzforderungen stellen.
EU fordert 700 Millionen Euro Steuer-Nachzahlung von Belgien
belga/vrt/sh - Bild: Ralf Hirschberger/EPA