Im Vorfeld hatte die Patientin die für die Erlangung des Rechtsanspruchs auf Sterbehilfe vorgesehene Prozedur korrekt durchlaufen.
Die schwerkranke Frau musste nach Hause, um dort die Sterbehilfe zu erhalten. Ihre Angehörigen verklagten darauf hin das Heim, weil es der alten Frau zusätzlich Stress und Schmerzen verursacht habe.
Der Anwalt der Familie erklärte, Ärzte dürften Gewissensnöte geltend machen, ein Heim nicht. Beobachter erwarten ein Grundsatzurteil.
belga/vrt/fs