Dabei handelt es sich um eine föderalen Maßnahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die Befreiung gilt für den jeweils ersten Mitarbeiter, den ein Arbeitgeber einstellt.
Die Maßnahme betrifft nach Angaben des Ministers rund 650.000 Freiberufler, die bisher auf die Unterstützung eines Mitarbeiters verzichten. Wenn 5 Prozent von ihnen jemanden einstellen, würden 30.000 Arbeitsplätze geschaffen, so der zuständige Minister Borsus, MR, in Lüttich.
Für weitere Einstellungen gebe es auch finanzielle Vorteile, so Borsus weiter. Die Maßnahme gilt bis 2020.
b fs