Gesetzlich darf der Schlussverkauf zwar eigentlich erst am 3. Januar starten, weil dieses Datum aber in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, dürfen die Läden ihre Ware schon einen Tag früher reduziert anbieten.
Wenn man den Händlern glaubt, dann darf man in diesem Jahr auf gute Schnäppchen rechnen hoffen. Sie sind wegen des bislang milden Wetters nach eigenen Angaben nämlich auf einen Großteil ihrer Winterware sitzen geblieben. Und damit daraus keine Ladenhüter werden, wollen viele Boutiquen in diesem Jahr mit großen Preisnachlässen locken. Viel Auswahl und ein gutes Geschäft in Aussicht, das klingt doch erst mal positiv.
In vielen Läden ist am Neujahrsfeiertag dann auch gearbeitet worden. Die Verkäufer haben ihre Rabattschilder angebracht, damit zum Start des Winterschlussverkaufs alles vorbereitet ist. Preisschilder wurden angepasst, die Klamotten nach Größe sortiert.
Der Winterschlussverkauf ist also erst ab Samstag erlaubt. Trotzdem haben viele Läden in den vergangenen Wochen bereits mit Nachlässen geworben. Ist diese Praxis eigentlich illegal?
Nein, nicht ganz. Viele Läden greifen da in die Trickkiste, genauer gesagt zu sogenannten Koppelverkäufen. Also auf ein Teil bekommt man keinen Nachlass, kauft man hingegen ein zweites Teil, dann ist der Rabatt erlaubt. Weil es eben kein Schlussverkauf im eigentlichen Sinne ist.
Trotzdem umgehen viele Läden das Verbot. Im Schaugeschäft bekommt man beispielsweise die billigste Schuhcrème für drei Euro zu den Schuhen angedreht und schon kann der Rabatt im Rahmen des Koppelverkaufs gewährt werden und das gesetzliche Verbot der Nachlässe vor dem eigentlichen Start des Schlussverkaufs umgangen werden. Vor allem die großen Ketten bieten solche Aktionen schon seit Mitte Dezember an.
Seit Jahren gibt es immer wieder eine Diskussion über den Nutzen des gesetzlich geregelten Schlussverkaufs in Belgien. Deutschland beispielsweise hat ihn bereits vor einigen Jahren abgeschafft. Trotzdem wollen viele kleine Läden daran festhalten. Sie sagen, sie hätten ansonsten keine Chance gegenüber den großen Ketten, die viel einfacher als sie über das ganze Jahr verteilt Rabattaktionen durchführen können.
Noch gibt es also den gesetzlichen Schlussverkauf in Belgien. Er läuft bis zum 31. Januar, also bis zum Ende des Monats. Dann muss man bis zum 3. Juli auf neue Schnäppchen warten. An diesem Datum startet nämlich der Sommerschlussverkauf.
AKn - Foto: Aurore Belot (belga)