Die Neuregelung soll für alle gelten, die nicht mindestens ein Mal pro Jahr zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen. Wer 2015 nicht beim Zahnarzt war, hätte ab dem 1. Januar selbst mehr für Zahnbehandlungen zahlen müssen.
Als Grund für die Verschiebung wird eine administrative Verzögerung bei der Veröffentlichung des Gesetzes angegeben. Für die Patienten hat dies eine positive Seite. "Zahnarztmuffel" haben mehr Zeit, um der Verteuerung zu entgehen.
Mit der Maßnahme sollten die Bürger dazu gebracht werden, eine Vorsorgeuntersuchung mindestens ein Mal jährlich einzuplanen. Langfristig sollen so die Folgekosten von schlechten Zähnen gesenkt werden.
belga/rkr - Bild: Peter Nyikos/AFP