Im vorliegenden Fall hatte die Löwener Polizei einen vor der Ausweisung stehenden jungen Mann aus Tunesien in seiner Wohnung festgenommen. Nach Artikel 15 der Verfassung ist die Wohnung unantastbar.
Unter Hinweis auf eine gleichzeitige Verletzung des Europäischen Vertrags über die Menschenrechte ordnete der Richter die Freilassung des Tunesiers an.
belga/rkr - Bild: Laurie Dieffembacq (belga)