Die Internetplattform Uber, die Taxidienste anbietet, ist bereits seit einiger Zeit im Visier der Steuerverwaltung. Die Nahrungsmittelinspekteure weisen darauf hin, dass auch Hobbyköche den gesetzlichen Regeln der Restaurants unterworfen sind. Hobbyköche dürfen ihre Dienstleistungen zum Selbstkostenpreis verkaufen. Eventuelle Gewinne müssen versteuert werden.
belga/rkr - Illustrationsbild: David Parry (afp)