Sogenannte Illegale sind aber nicht einer Krankenkasse angeschlossen. Sie müssen sich an die Öffentlichen Sozialhilfezentren wenden.
Nach Ansicht des Föderalen Zentrums für die Gesundheitsversorgung (KCE) gehen die Sozialhilfezentren sehr unterschiedlich mit den Anfragen der Betroffenen um.
Das Zentrum plädiert dafür, einheitliche Standards festzulegen und das System zu vereinfachen. Die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung in Belgien macht nur einen geringen Anteil im globalen Gesundheitshaushalt aus.
rtbf/est