Staatssekretär Francken betonte, dies widerspreche nicht der Genfer Flüchtlingskonvention. In mehreren europäischen Ländern sei dies der Fall. Es sei wichtig, sich dem anzuschließen, um ein entsprechendes Signal auszusenden.
Wird dem Flüchtling das Asyl nach fünf Jahren nicht entzogen, gilt es als unbegrenzt. Gründe, das Asyl zu entziehen, wären etwa schwere Straftaten oder wenn der Bedrohungsgrund wegfalle.
Kritiker wie die Menschenrechtsliga werfen der Maßnahme vor, die Integration zu erschweren, oder, wie es eine Flüchtlingshilfeorganisation ausdrückt, ideologischer Natur zu sein. Auch führe sie zu Mehrarbeit im Generalkommissariat, gelte es doch dann, nach fünf Jahren jeden einzelnen Fall zu überprüfen.
rtbf/fs - Illustartionsbild: Kristof Van Accom (belga)