Die höchsten EU-Richter bestätigten in zwei Fällen ein vor zwei Monaten getätigtes Urteil auf der Basis eines von Base angestrengten Verfahrens gegen die Stadt Mons. In letzter Instanz kamen die Richter jetzt zu dem Schluss, dass die von den Gemeinden erlassene Steuer in keinerlei Hinsicht die europäische Rechtsordnung verletzt.
b/rkr