Eine automatische Verlängerung eines Abonnements wird demnach nicht mehr möglich sein. Gefordert wird zudem mehr Transparenz bei der Tarifgestaltung und mehr Flexibilität bei der Begleichung der Rechnungen.
Die Abonnements können künftig im Krankheitsfall oder bei Vorlage eines medizinischen Attests jederzeit gekündigt werden.
Landesweit gibt es rund 1.400 Fitnesszentren, die in den meisten Fällen mit Langzeit-Abonnements arbeiten. Die konkreten Auswirkungen des neuen Verhaltenskodex sollen bereits 2017 vom Verbraucherschutz-Ministerium erneut bewertet werden werden.
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